FAQ – Häufige gestellte Fragen
An wen richtet sich das Angebot?
Das Angebot richtet sich an Personen, die arbeitsbedingt einige Zeit in Wien verbringen. Das Apartment kann für einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten gemietet werden und dient für Sie in dieser Zeit als Zweitwohnsitz.
Das Apartment ist für maximal 2 Personen ausgerichtet.
Wie komme ich zu einem Angebot?
Am besten schreiben Sie mir ein E-Mail an info@kurzzeitmiete-wien.at in welchem Sie den von Ihnen gewünschten Mietzeitraum sowie die wichtigsten persönlichen Daten (Name und Anschrift, Beruf/Arbeitgeber, Telefonnummer) bekannt geben. Ich melde mich dann kurzfristig bei Ihnen und schicke Ihnen Ihr Angebot.
Was ist in der Miete alles enthalten?
Neben der Benützung der Wohnung selbst und der Möbel/des Inventars ist in der Pauschale bereits ein monatlicher Stromverbrauch von bis zu 150kWh/Monat enthalten. Darüber hinaus gehender Stromverbrauch wird im Nachhinein extra verrechnet. Sollten Sie in einem Monat weniger als 150kWH verbrauchen, dann verfällt dieser Verbrauch selbstverständlich nicht, sondern wird in die Folgemonate mitgenommen. Wenn Sie also z.B. in den Sommermonaten einziehen und bis in die kühlere Jahreszeit bleiben, können Sie den in den warmen Monaten angesparten Verbrauch für die Heizung in den Wintermonaten verwenden. Lediglich darüber hinaus gehender Stromverbrauch wird zusätzlich verrechnet.
Warum sind nicht die gesamten Stromkosten enthalten?
Um Nachverrechnungen zu vermeiden ist in der Pauschale bereits ein für die Wohnung realistischer, vertraglich genau festgelegter Stromverbrauch für den täglichen Gebrauch (Herd, Warmwasser, Waschmaschine, Licht, etc.) enthalten. Da die Heizkosten für die elektrische Fußbodenheizung je nach Wetterbedingungen, aber auch aufgrund des Nutzungsverhaltens (gewünschte Raumtemperatur, Lüftungsverhalten, zusätzliche Benützung des Schwedenofens) stark variieren können, habe ich mich entschieden, alles was über den bereits enthaltenen Stromverbrauch hinausgeht gesondert nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnen. Das vermeidet, dass Sie als Mieter, wenn Sie „sparsam“ sind oder die Wetterbedingungen günstig sind, zu viel zahlen müssen.
Habe ich eine Kontrolle über meinen Stromverbrauch?
Der Zählerstand wird bei Übergabe der Wohnung gemeinsam abgelesen und dokumentiert. Sie können während Ihres Aufenthalts den Zählerstand jederzeit zwischendurch ablesen, sodass Sie die Kontrolle über Ihren Verbrauch haben.
Man hört oft von Betrug bei der Vermietung von Wohnungen und dass Zahlungen im Vorheinein unseriös sind – Muss ich bei Ihnen eine Vorauszahlung leisten?
Die erste Miete und Kaution ist spätestens mit der Vertragsunterzeichnung/der Fixierung des Mietvertrags zu bezahlen. Wenn Sie sich bei einer Vorab-Überweisung nicht wohlfühlen, können Sie die Miete und Kaution auch vor Ort direkt bei der Schlüsselübergabe in bar bezahlen.
Ist eine Kaution zu bezahlen?
Die Kaution in der Höhe von €3.000,- ist spätestens mit der Fixierung der Buchung / Unterzeichnung des Mietvertrags zusammen mit der ersten Monatsmiete zu bezahlen (siehe oben).
Kann ich die Wohnung vor Fixierung der Buchung besichtigen?
Sehr gerne können wir eine Besichtigung vereinbaren, sofern die Wohnung zum gewünschten Termin nicht vermietet ist.